Ist eure Website bereit für das neue Barrierefreiheitsgesetz?

Am 28. Juni 2025 tritt das neue Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft. Viele Unternehmen fragen sich: Muss meine Website barrierefrei sein? Hier erfahrt ihr, was das BaFG bedeutet, welche Unternehmen betroffen sind und wie ihr sicherstellt, dass eure Website den Anforderungen gerecht wird.

Barrierefreiheitsgesetz: CEin Laptop auf einem Schreibtisch zeigt eine Produktseite mit einem gelben Sofa. Neben dem Laptop liegen eine Tasse Kaffee, ein Smartphone, eine Maus, ein Notizblock und Zeitschriften.

Was ist das Barrierefreiheitsgesetz?

Das BaFG setzt den European Accessibility Act (EAA) in österreichisches Recht um. Ziel ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen – insbesondere für Menschen mit Behinderungen – zugänglich zu machen. Dazu gehört auch die Gestaltung von Websites nach den Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA.

Barrierefreiheitsgesetzt: Moderner Arbeitsplatz mit einem Laptop und einem Desktop-Computer, daneben eine Schreibtischlampe, eine kleine Pflanze und weiteres Zubehör, die eine produktive Arbeitsumgebung zeigen.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Das Gesetz richtet sich primär an Unternehmen und Dienstleister*innen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Dazu zählen:

  • E-Commerce-Plattformen:
    Onlineshops und Websites, die Produkte oder Dienstleistungen online verkaufen.
  • Banken und Versicherungen:
    Websites für Online-Banking oder digitale Beratung.
  • Telekommunikationsanbieter:
    Anbieter von Internet- und Kommunikationsdiensten.
    Verkehrsunternehmen: Webseiten für Ticketbuchungen oder Fahrplanauskünfte.
  • Mediendienstanbieter:
    Plattformen für Streaming, E-Books und ähnliche digitale Inhalte.

Wer ist ausgenommen?

  • Kleinstunternehmen:
    Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro.
  • Websites ohne interaktive Funktionen:
    Wenn eine Website rein informativ ist und keine digitalen Dienstleistungen wie Buchungen oder Online-Verkäufe anbietet, fällt sie in der Regel nicht unter das Gesetz.
Barrierefreiheitsgesetz: Zwei Personen sitzen an einem Tisch und schauen gemeinsam auf den Bildschirm eines Laptops, der eine Website mit Produkten anzeigt.

Was bedeutet Barrierefreiheit für Websites?

Barrierefreiheit stellt sicher, dass alle Nutzer*innen, unabhängig von Einschränkungen, Zugang zu eurer Website haben. Hier die wichtigsten Anforderungen:

  • Alternativtexte:
    Bilder müssen mit Textbeschreibungen versehen sein.
  • Tastaturzugänglichkeit:
    Die Website muss ohne Maus bedienbar sein.
  • Kontraste optimieren:
    Inhalte müssen auch für Menschen mit Sehschwächen lesbar sein.
  • Strukturierte Inhalte:
    Klare Überschriften und logische Navigation sorgen für bessere Orientierung.
  • Barrierefreie PDFs:
    Eingebundene Dokumente müssen zugänglich gestaltet sein.
Drei Personen stehen und sitzen um einen Laptop herum, diskutieren und zeigen auf den Bildschirm, während sie zusammenarbeiten

Warum jetzt handeln?

Die Anforderungen müssen bis Juni 2025 erfüllt sein. Unternehmen, die zu lange warten, riskieren rechtliche Konsequenzen und einen Wettbewerbsnachteil.

Eine barrierefreie Website bietet zudem Vorteile:

Auch wenn ihr nicht unter das Barrierefreiheitsgesetzt fällt, macht es Sinn, dass eure Website entsprechend optimiert wird:

  • Größere Zielgruppe:
    Ihr erreicht alle Menschen, unabhängig von Einschränkungen.
  • Besseres Google-Ranking:
    Suchmaschinen bevorzugen barrierefreie Websites.
  • Positives Image:
    Ihr zeigt, dass Inklusion und Zugänglichkeit für euch wichtig sind.

Interessiert?

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Harald Puchegger
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